Beschreibung:
Der Autor: Uwe Diehr, geboren 1968 in Rathenow, ab 1988 Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Okt. 1993 Erstes Juristisches Staatsexamen, ab Nov. 1993 Rechtsreferendar im Freistaat Thüringen sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Peter M. Huber in Jena, Dez. 1995 Zweites Juristisches Staatsexamen, seit 1996 Rechtsanwalt.
Zu den Gebieten, in dem die Europäisierung des deutschen Rechts besonders augenfällig wird, gehört seit der aufsehenerregenden Francovich-Entscheidung des EuGH vom 19.11.1991 das Staatshaftungsrecht. Die Kreation der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung führt zu der Frage, wie diese in das nationale Recht zu implantieren ist. Trotz umfangreicher Diskussionen in der Literatur und verschiedener Folgejudikate des EuGH besteht diesbezüglich - ausweislich des Urteils des BGH in der Sache Brasserie du Pêcheur vom 24.10.1996 - weder praktisch noch dogmatisch Klarheit. In dieser Situation wird für einen schonenden Ausgleich zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen und den gewachsenen Strukturen des deutschen Staatshaftungsrechts plädiert: nach dem angebotenen Lösungsweg genügt es, den nationalen Amtshaftungsanspruch gemeinschaftsrechtskonform auszulegen, in dem insbesondere das Tatbestandsmerkmal der "Drittbezogenheit" für die Verletzung von Gemeinschaftsrecht durch die fehlerhafte Umsetzung von Richtlinien modifiziert wird.
Aus dem Inhalt: Die Aussagen des Gemeinschaftsrechts zur Staatshaftung - Das deutsche Staatshaftungsrecht unter Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben.