Beschreibung:
Polizeioberrat Hartwig Elzermann, Dr. Henning Schwier, beide Dozenten an der Fachhochschule der Sächsischen Polizei (FH), Fachbereich Recht, Sozialwissenschaften, Sprachen.
Änderungen im Sächsischen Polizeigesetz haben eine Neuauflage des Kommentars notwendig gemacht. In das Polizeigesetz neu aufgenommen wurden die Regelungen des 9a zum Erlass von Alkoholverbotsverordnungen im öffentlichen Raum,
19a ermöglicht nunmehr die automatisierte Kennzeichenerfassung im Straßenverkehr sowie
34a der dem Abschleppunternehmer und der Polizei eine Zurückbehaltungsbefugnis für abgeschleppte Kfz im Fall eines Zahlungsausfalls einräumt. Die
35 bis 51 wurden gestrafft und neu strukturiert sowie der Rechtsprechung des BVerfG angepasst. Schließlich wurden aufgrund der Reform "Polizei.Sachsen.2020" organisatorische Änderungen beim Polizeivollzugsdienst durchgeführt.
Änderungen im Sächsischen Polizeigesetz machten eine Neuauflage des Kommentars notwendig. Neu aufgenommen wurden die Regelungen des
9a zum Erlass von Alkoholverbotsverordnungen im öffentlichen Raum,
19a ermöglicht nunmehr die automatisierte Kennzeichenerfassung im Straßenverkehr sowie
34a, der dem Abschleppunternehmer und der Polizei eine Zurückbehaltungsbefugnis für abgeschleppte Kfz im Fall eines Zahlungsausfalls einräumt. Schließlich wurden aufgrund der Reform "Polizei.Sachsen.2020" organisatorische Änderungen beim Polizeivollzugsdienst durchgeführt.