Der Staatsrat im politischen System der DDR (1960 - 1971)

Der Staatsrat im politischen System der DDR (1960 - 1971)
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Artikel-Nr:
9783531111674
Veröffentl:
1972
Seiten:
162
Autor:
Peter Joachim Lapp
Gewicht:
266 g
Format:
235x155x35 mm
Serie:
9, Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Peter Joachim Lapp, geboren 1941 in Elbing/Ostpreußen, war von 1960 - 1964 in politischer Haft in der DDR, 1964 - 1966 kaufmännischer Angestellter, 1966 - 1969 Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, 1969 - 1974 Studium an der Universität Hamburg zum Dipl.-Sozialwirt/Dipl.-Politologen/Dr. rer. pol.; 1974 - 1976 Leiter einer Volkshochschule; 20 Jahre Redakteur im Deutschlandfunk und 10 Jahre Lehrbeauftragter an der Universität Köln. Seit 1997 im (Vor)Ruhestand, freier Autor und Journalist
Es ist sicherlich kein Zufall, daB die neue Verfassung der DDR yom 6. April 1968 den Artikel 48 zum symboltrachtig postierten Zentralar tikel des staatlichen Organisationsgefliges wahlte. Ratte die Weimarer Verfassung mit den gesetzgeberischen Notstandsbefugnissen ihres be ruchtigten Artikel 48 jenen Sprengsatz in das parlamentarische System eingebaut, mit dessen Rilfe die Prasidialkabinette ermoglicht und die Parlamente aus dem politis chen EntscheidungsprozeB katapultiert wur den, so solI offenkundig Artikel 48 der DDR-Verfassung demgegenuber unverbruchliche Geltungskraft des Gegenprinzips postulieren: "Die Volks kammer ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der Deutschen Demokratischen Republik. Niemand kann ihre Rechte einschran ken. " Und in Lenins Gefolgschaft - der in seiner beruhmten, 1917 erst mals publizierten Schrift "Staat und Revolution" die burgerlichen Parla mente verachtlich als "Schwatzbuden" abqualifizierte, denen das Prole tariat seine neuen arbeitenden, d. h. zugleich gesetzgebenden und voll ziehenden Vertretungskorperschaften entgegenstellen sollte - heiBt es weiter in Artikel 48 der neuen Sozialistischen Verfassung: "Die Volks kammer verwirklicht in ihrer Tatigkeit den Grundsatz der Einheit von BeschluBfassung und Durchflihrung. " Die Botschaft kontrastiert allerdings mit der Realitat. Bereits 1954 hatte Bertold Brecht als systemkonformer Beobachter in vorsichtiger Doppeldeutigkeitgeseufzt: "Vielleicht machen wir zu wenig aus unserer Volkskammer. " Tatsachlich scheint die Volks kammer jenes deutsche Parlament zu sein, das bei seinen seltenen offent-· lichen Auftritten Lenins Epitheton den hochsten Tribut zollt: es prasentiert sich als eine "Schwatzbude" ohne echte Entscheidungsmacht. Die Entwicklung hierzu war bereits mit der alten Verfassung ermoglicht.
I. Bildung des Staatsrates der DDR.- 1. Die SED und der Staatsapparat.- 2. Motive der Staatsratsgründung.- 3. Die programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates vom Oktober 1960.- II. Der Staatsrat im Verfassungsgefüge der DDR.- 1. Verfassungsrechtliche Stellung (kurzer Abriß).- 2. Strukturell-funktionale Bedeutung des Staatsrates im Regierungssystem der DDR.- III. Anspruch und Macht des Staatsrates der DDR.- 1. Arbeitsfeld und Normativakte des Staatsrates während der ersten drei Wahlperioden (1960-1971).- 2. Der Staatsrat der DDR - eine arbeitende Körperschaft?.- 3. Wandlungs- und Beharrungstendenzen der Staatsratstätigkeit.- 4. Die jüngste Entwicklung seit November 1971.- Anmerkungen.- Namenverzeichnis.

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