Die Erstellung, Beschaffung und Anpassung von Softwarelösungen ist für Auftraggeber wie Auftragnehmer ein tatsächlich und rechtlich komplexes Unterfangen, die wirtschaftliche Bedeutung in der Regel enorm. Die schwierige rechtliche Einordnung des Vertragsgegenstands Software sowie die große Dynamik bei Softwareentwicklungen stellen den Rechtsanwender bei der Gestaltung und Auslegung von Verträgen vor besondere Herausforderungen. Das Handbuch greift alle wesentlichen Regelungen auf, die bei der Softwareerstellung und -anpassung zu beachten sind: Von der Beratung über das Pflichtenheft bis zu den Leistungsstörungen werden die verschiedenen Vertragstypen ausführlich dargestellt; die untrennbar mit der Softwareerstellung verbundenen Fragen des Rechtsschutzes von Software sowie wichtige angrenzende Themen wie u.a. öffentliche Förderung, Vergabe und IT-Versicherung werden gründlich beleuchtet.
Für die 2. Auflage des Werkes neu aufgenommen wurden Kapitel zu
Aus dem Inhalt
Grundlagen
Verträge
Sonderregelungen
Leistungsstörungen
Einzelprobleme
Die Erstellung, Beschaffung und Anpassung von Softwarelösungen ist für Auftraggeber wie Auftragnehmer ein tatsächlich und rechtlich komplexes Unterfangen, die wirtschaftliche Bedeutung in der Regel enorm. Die schwierige rechtliche Einordnung des Vertragsgegenstands Software sowie die große Dynamik bei Softwareentwicklungen stellen den Rechtsanwender bei der Gestaltung und Auslegung von Verträgen vor besondere Herausforderungen. Das Handbuch greift alle wesentlichen Regelungen auf, die bei der Softwareerstellung und -anpassung zu beachten sind: Von der Beratung über das Pflichtenheft bis zu den Leistungsstörungen werden die verschiedenen Vertragstypen ausführlich dargestellt; die untrennbar mit der Softwareerstellung verbundenen Fragen des Rechtsschutzes von Software sowie wichtige angrenzende Themen wie u.a. öffentliche Förderung, Vergabe und IT-Versicherung werden gründlich beleuchtet.
Für die 2. Auflage des Werkes neu aufgenommen wurden Kapitel zu
Aus dem Inhalt
Grundlagen
Verträge
Sonderregelungen
Leistungsstörungen
Einzelprobleme