Landesordnung und Gute Policey in Bayern, Salzburg und Österreich

Landesordnung und Gute Policey in Bayern, Salzburg und Österreich
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Artikel-Nr:
9783465040583
Veröffentl:
2008
Seiten:
268
Autor:
Horst Gehringer
Gewicht:
374 g
Format:
210x135x32 mm
Serie:
Studien zu Policey und Policeywissenschaft. Ab 2015: Studien zu Policey, Kriminalitätsgeschichte und Konfliktregulierung
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Prof. Dr. Reinhard Heydenreuter, geboren 1942, studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie in München. Er ist Archivdirektor am Bayerischen Hauptstaatsarchiv, Leiter des Archivs der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und Dozent für Neuere und Bayerische Geschichte an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und an der Universität Passau.Zahlreiche Veröffentlichungen insbesondere zur Bayerischen Geschichte und Rechtsgeschichte.
Der Band enthält die Vorträge der Tagung "Landesordnung und Gute Policey in Bayern, Salzburg und Österreich", die am 3. und 4. Juni 2005 in Mühldorf am Inn stattfand. Aus dem Inhalt: P. Landau: Bamberger Landrecht und eheliche Gütergemeinschaft - M.P. Schennach: Gewohnheitsrecht, Einzelgesetzgebung und Landesordnungen in der Grafschaft Tirol in Spätmittelalter und Früher Neuzeit - W. Wüst: Landes- und Policeygebote im Bayerischen Reichskreis - M.P. Heimers: Die kaiserliche Administration in Kurbayern (1704-1714) und ihre Mandate und Verordnungen - J. Pauser: "Die Policeyordnungen der niederösterreichischen Ländergruppe von 1542 und 1552 und die Rechtsvereinheitlichungsversuche Ferdinands I. - Ch. Neschwara: Landständischer Einfluss auf die Gesetzgebung in der Frühneuzeit - M. Nadler: Tabakbesteuerung und Policeygesetzgebung im Kurfürstentum Bayern und im Erzstift Salzburg im 17. und 18. Jahrhundert - S. Breit: Polizeigesetzgebung in einer adeligen Herrschaft
Der Band enthält die Vorträge der Tagung "Landesordnung und Gute Policey in Bayern, Salzburg und Österreich", die am 3. und 4. Juni 2005 in Mühldorf am Inn stattfand. Mit dieser dritten Tagung griff die Gesellschaft für Bayerische Rechtsgeschichte ein wichtiges Thema der frühneuzeitlichen bayerischen Rechtsgeschichte auf und behandelte es im Vergleich mit den benachbarten Territorien Kurbayerns, insbesondere mit den österreichischen Ländern.

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