Custodia.

Custodia.
Garantiehaftung im römischen Recht?
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Artikel-Nr:
9783428187270
Veröffentl:
2022
Erscheinungsdatum:
02.11.2022
Seiten:
127
Autor:
Jan Dirk Harke
Gewicht:
232 g
Format:
230x154x13 mm
Serie:
205, Schriften zur Rechtsgeschichte
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Jan Dirk Harke studied Law at the University of Freiburg. Postdoctoral he worked as a lawyer in the Berlin office of an international law firm. In 2003 he qualified as a Professor. Besides, he was Judge at the Higher Regional Court of Nuremberg from 2009 to 2016. Since 2016 he has been holding the Chair of Civil Law, Roman Law and European History of Law at the University of Jena.
Die Quellen zur custodia-Haftung sind auf den ersten Blick von einem grundlegenden Widerspruch geprägt: Einerseits erscheint die Verantwortlichkeit eines Bewachungspflichtigen als automatische Folge eines Diebstahls der ihm überlassenen Sache, die keinen Raum für eine Beurteilung seines individuellen Verhaltens lässt. Andererseits gibt es genügend Aussagen, in denen die Einstandspflicht für custodia wie eine Verschuldenshaftung behandelt oder ihr zumindest gleichgestellt wird. Diese Diskrepanz hat eine Pendelbewegung in der modernen Forschung ausgelöst. Mal hat man angenommen, custodia bezeichne eine Garantiehaftung für niederen Zufall, und alle Quellen, in denen sie in Zusammenhang mit Verschulden oder Sorgfaltspflicht gebracht wird, seien verfälscht; mal hat man angenommen, bei einer Haftung für einen von dritter Seite verursachten Diebstahl sei stets stillschweigend unterstellt, dass sich der Obhutspflichtige den Vorwurf eines Sorgfaltspflichtverstoßes gefallen lassen müsse. Lösen lässt sich das Dilemma nur, wenn man die Begrenzung des Diebstahlsbegriffs in Rom ernst nimmt.
Die Quellen zur custodia-Haftung sind auf den ersten Blick von einem grundlegenden Widerspruch geprägt: Einerseits erscheint die Verantwortlichkeit eines Bewachungspflichtigen als automatische Folge eines Diebstahls der ihm überlassenen Sache, andererseits als Konsequenz eines Sorgfaltsverstoßes. Diese Diskrepanz hat eine Pendelbewegung in der modernen Forschung ausgelöst. Mal hat man custodia für eine Garantiehaftung, mal für eine Erscheinungsform der Verschuldenshaftung erklärt. Lösen lässt sich das Dilemma nur, wenn man die Begrenzung des Diebstahlsbegriffs in Rom ernst nimmt.
1. Einleitung
Konfusion in Konstantinopel - Ein Pendel: die moderne Forschung

2. Custodia und furtum
Diebstahl als Haftungstatbestand - Differenzierung nach dem Verschulden?

3. Custodia und culpa
Custodia- als culpa-Haftung - Doch ein Nebeneinander

4. Custodia und diligentia
Bewachung und Sorgfalt - Eine Kontroverse

5. Befund und Deutung
Die Quadratur des Kreises? - Zwei Parallelfälle

6. Was ist custodia und von wem wird sie erwartet?
Custodia als Aufgabe - Anknüpfungspunkte

Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

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