Kriminalitätsbekämpfung durch Polizeirecht.

Kriminalitätsbekämpfung durch Polizeirecht.
Verhinderung und Verhütung von Straftaten.
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Artikel-Nr:
9783428186013
Veröffentl:
2022
Erscheinungsdatum:
27.07.2022
Seiten:
466
Autor:
Michael Kniesel
Gewicht:
701 g
Format:
233x167x30 mm
Serie:
17, Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Michael Kniesel studierte Rechtswissenschaft an der Westf. Wilhelms-Universität in Münster. Nach Ablegung der beiden juristischen Staatsexamen trat er 1976 in die allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war dort bis 1984 in verschiedenen polizeilichen Verwendungen tätig. 1984 bis 1988 war er Fachbereichsleiter Rechtswissenschaft an der Polizei- und Führungsakademie in Münster und von 1988 bis 1993 Polizeipräsident in Bonn. Anschließend war er Staatsrat beim Innensenator des Landes Bremen. Seitdem nimmt er Lehraufträge an verschiedenen Universitäten und Bildungseinrichtungen der Polizei wahr. Seit 1996 praktiziert er als Rechtsanwalt.
Die Möglichkeiten des Polizeirechts zur Kriminalitätsbekämpfung werden nach wie vor unterschätzt, obwohl die Verhinderung und Unterbindung von Straftaten zur klassischen Gefahrenabwehr gehören und obwohl die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten durch deren Verhütung Bestandteil der polizeilichen Gefahrenabwehraufgabe ist. So verstandene Gefahrenabwehr, die es erst gar nicht zu einer Rechtsgutsverletzung kommen lässt, ist dem Strafrecht, das eine solche voraussetzt, als überzeugendere Form der Sicherheitsgewährleistung überlegen. Polizeirecht und Straf- und Strafverfahrensrecht unterscheiden sich fundamental und sind von Verfassungs wegen strikt voneinander zu trennen.

Die bestehenden Eingriffsschwellen der konkreten Gefahr und der zureichenden Anhaltspunkte nach152 Abs. 2 StPO haben rechtsstaatliche Qualität. Während das Polizeirecht ein Vorfeld der konkreten Gefahr vorsieht, in dem insbesondere Organisierte Kriminalität und Terrorismus vorbeugend bekämpft werden können, erlaubt das Strafverfahrensrecht keine in das Vorfeld des Anfangsverdachts ausgreifenden Ermittlungen. Dieser Unterschied verdeutlicht die operative Dimension des Polizeirechts in seiner kriminalstrategischen Ausrichtung.
Das Polizeirecht wird im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung vernachlässigt, obwohl es in seiner operativen Dimension und kriminalitätsstrategischen Ausrichtung als plausiblere Form der Sicherheitsgewährleistung dem Straf- und Strafverfahrensrecht überlegen ist. Polizeirecht und Straf- und Strafverfahrensrecht unterscheiden sich fundamental und sind deshalb strikt voneinander zu trennen. Während das Recht der Strafverfolgung kein Vorfeld des Anfangsverdachts vorsieht, erlaubt das Polizeirecht unterhalb der Eingriffsschwelle der konkreten Gefahr die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten.
Einleitung

1. Kriminalitätsbekämpfung - Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Aufgabenhybrid?
Kriminalitätsbekämpfung aus der Sicht der Sicherheitspolitik - Kriminalitätsbekämpfung aus der Sicht der Kriminalwissenschaften - Kriminalitätsbekämpfung aus der Sicht des Polizeirechts

2. Vorgaben für die Kriminalitätsbekämpfung
Völkerrecht - Recht der Europäischen Union - Grundgesetz - Gefahrenabwehr und Strafverfolgung als polizeiliche Aufgaben

3. Operative polizeigesetzliche Kriminalitätsbekämpfung
Dogmatische Einordnung - Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben - Verhinderung und Verhütung von Straftaten als Kriminalitätsbekämpfung

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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