Beschreibung:
Christoph von Laufenberg schloss sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau 2014 ab. Im Anschluss folgte bis 2016 eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Dörte Poelzig, M.jur. (Oxon). Den rechtsvergleichenden Teil seiner Dissertation erstellte Christoph von Laufenberg unter Betreuung von Prof. Dr. Enchelmaier an der Universität Oxford (Lincoln College) im Jahr 2015. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete er von 2016 bis 2017 in einer internationalen Großkanzlei im Bereich Kartellrecht. Seit Oktober 2016 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Ingolstadt.
Der kartellrechtliche Unternehmensbegriff, der auf einer funktional wirtschaftlichen Betrachtung basiert, gerät vielerorts in Konflikt mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem konzernrechtlichen Trennungsprinzip. Spannungen und ungelöste Fragen entstehen insbesondere bei der Bußgeld- und Schadensersatzhaftung für Kartellverstöße. So ist Anlass der Arbeit die "Calciumcarbid II"-Entscheidung des BGH (BGHZ 203, 193), worin es um den Gesamtschuldnerinnenausgleich nach Zahlung einer Geldbuße durch die Muttergesellschaft wegen eines kartellrechtswidrigen Verhaltens der Tochtergesellschaft ging. Die Arbeit beleuchtet diese und weitere Fragen um die kartellrechtliche Konzernhaftung aus unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven. Sie behandelt Themen des deutschen und europäischen Kartellrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des IPR und enthält Bezüge zum englischen und amerikanischen Recht. Angesichts der erheblichen Bußgeld- und auch Schadensersatzsummen, die im Falle eines Kartellverstoßes drohen, ist Rechtssicherheit in diesen Fragen von erheblicher Bedeutung.
Ausgangspunkt der Arbeit ist der kartellrechtliche Unternehmensbegriff. Neben der Außenhaftung des Konzerns für Kartellrechtsverstöße einzelner Konzerngesellschaften wird untersucht, welche Kriterien und welche Rechtsordnung auf den Gesamtschuldnerinnenausgleich nach der Zahlung einer Geldbuße durch die Muttergesellschaft wegen eines kartellrechtswidrigen Verhaltens der Tochtergesellschaft anzuwenden sind. Schließlich werden die Fragen auf den parallelen Fall übertragen, in dem die Muttergesellschaft nach Zahlung eines Schadensersatzes den Ausgleich fordert.
Einleitung
1. Konzerne im Kartellrecht
Allgemeiner Konzernbegriff - Kartellrechtlicher Konzernbegriff - Allgemeine Haftungsgrundsätze
2. Bußgeldhaftung des Konzerns im Außenverhältnis
Haftungsgrundlagen - Außenhaftung des Konzerns - Enthaftungsmöglichkeiten
3. Gesamtschuldnerinnenausgleich im Konzern bei einer Geldbuße
Anwendbares Recht - Zuständigkeit für die Festlegung der Ausgleichskriterien - Ausgleichskriterien
4. Gesamtschuldnerinnenausgleich im Konzern bei einem kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch
Grundlagen - Gesamtschuldnerinnenausgleich nach deutschem Recht - Gesamtschuldnerinnenausgleich im Vereinigten Königreich und in den USA bei einem Schadensersatzanspruch - Verhältnis von »zivilrechtlichem« und »bußgeldrechtlichem« Gesamtschuldnerinnenausgleich
Schlussbetrachtung
Literatur- und Sachverzeichnis