Die Funktionen der Rechtsverordnung.

Die Funktionen der Rechtsverordnung.
Der gesetzgeberische Zuschnitt des Aufgaben- und Leistungsprofils exekutiver Rechtsetzung als Problem des Verfassungsrechts, ausgehend vom Referenzgebiet des Umweltrechts.
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Artikel-Nr:
9783428118281
Veröffentl:
2005
Seiten:
562
Autor:
Johannes Saurer
Gewicht:
725 g
Format:
233x186x35 mm
Serie:
1008, Schriften zum Öffentlichen Recht
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Johannes Saurer, geboren 1953, studierte Kunsterziehung an der Karl-Marx-Universität in Leipzig. Cartoons und Karikaturen für Musikzeitschriften ("Musik Szene", Metal Hammer", "Good Times"), Covergestaltung für CDs. Entwicklung von Figuren fürs Kinderfernsehen und für die Werbung.
Kai Schollendorf untersucht, mit Hilfe welcher Methoden das höchste"Schiedsgericht"der Welthandelsorganisation (WTO) völkerrechtliche Verträge auslegt. Im ersten Teill stellt er zunächst die in Wissenschaft und völkerrechtlicher Praxis entwickelten Methoden der Vertragsauslegung dar. Anschließend weist er nach, daß diese Methoden, die Eingang in Art. 31 und 32 der Wiener Vertragsrechtskonvention gefunden haben, zum Bestand des Völkergewohnheitsrechts zählen.
Im zweiten Teil beschreibt der Autor zunächst das organisatorische Gefüge der WTO sowie die unter deren Dach zusammengefaßten materiellen Regeln des Welthandelsrechts. Anschließend stellt er den Streitbeilegungsmechanismus der WTO dar, an dessen Spitze die Berufungsinstanz, der Appellate Body, steht. Eine der zentralen Aufgaben dieses Gremiums ist es, auf eine einheitliche Auslegung der WTO-Verträge hinzuwirken. Die Besonderheit, daß dieser Spruchkörper deutlich mehr Fälle zu entscheiden hat, als alle anderen weltweit agierenden Gerichte, prädestiniert ihn zum Gegenstand der vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchung.
Im dritten, zentralen Teil der Arbeit untersucht Kai Schollendorf anhand der seit 1995 ergangenen Schiedssprüche des Appellate Body, wie dieses Gremium die existierenden Auslegungsmethoden aufgreift und anwendet. Dabei zeigt er, daß das Gremium einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung und Verfeinerung der Dogmatik der Vertragsauslegung leistet. So wirkt der Appellate Body nicht nur im rein juristischen Bereich, sondern trägt in nicht zu unterschätzendem Maße auch zur Sicherheit und Stabilität der internationalen Wirtschaftsbeziehungen bei. Die Arbeitet endet mit einer Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.
Das Grundgesetz konstituiert die Rechtsverordnung in Art. 80 Abs. 1 GG als gesetzesakzessorische exekutive Rechtsetzungsform mit Allgemeinverbindlichkeit. Die dogmatische Besonderheit der Rechtsverordnung ergibt sich aus der Stellung im Schnittpunkt zwischen Legislative und Exekutive, zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, zugleich als Gesetzesvollziehung und Rechtsetzung, Rechtsgrundlage und administrative Handlungsform. Ausgehend von der systematischen Analyse der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung unter den Bedingungen gegenwärtigen Staatshandelns (technologische Umbrüche und strukturelle Ungewissheit, Internationalisierung der Rechtsordnung), behandelt der Verfasser die Rechtsverordnung in ihren verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundproblemen. Die Funktionen der Rechtsverordnung werden integriert in den Kontext einer Theorie rechtlicher Regelungsformen. Dabei erweist sich die Rechtsverordnung als Rechtsetzungsform spezifischer Rationalitätsgarantien.
Inhaltsübersicht: Einleitung: Problemaufriss - Die Verfassungsabhängigkeit der Rechtsetzungsorganisation in historischer und vergleichender Perspektive - 1. Analyse und Typisierung der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung zur Rechtsetzungsform der Rechtsverordnung am Beispiel des Umweltrechts: Das Umweltrecht als Referenzgebiet - Funktionen der Rechtsverordnung im Kontext technologischer Umbrüche und struktureller Ungewissheitsbedingungen sowie im Kontext der Internationalisierung der Rechtsordnung - Funktionen der Rechtsverordnung in der rechtspolitischen Projektion - 2. Bausteine zur verfassungsrechtlichen Funktionssystematik der Rechtsverordnung: Die Abhängigkeit der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung von den Vorgaben des Grundgesetzes - Der Grundmodus der Rechtsverordnung: Konstituierung durch die Primärfunktionen - Der Steuerungsmodus der Rechtsverordnung: Speicher der Sekundärfunktionen - Originärer Bereich und eigenständiges Leistungsprofil der Rechtsverordnung - 3. Die Konfrontation der gesetzgeberischen Funktionenzuordnung mit dem Verfassungsrahmen exekutiver Rechtsetzung: Regelungsstrukturen gegenwärtigen Staatshandelns - Ausdifferenzierung der Verordnungsfunktionen und Regelungsdichte der Verordnungsermächtigung - Auflösung der dualen Gesetzesbindung der Rechtsverordnung - Ambivalenz der europarechtlichen Einwirkungen - Funktionale, verfahrensrechtliche und Rechtswirkungskonvergenzen im Verhältnis von Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften - Verordnungsfunktionen und Bundesstaatsverhältnis - Verknüpfung der Rechtsverordnung mit gesellschaftlichen und parlamentarischen Beteiligungsformen - 4. Die rechtliche Rationalität der Rechtsverordnung: Die Rationalität des regelmäßig abstrakt-generellen Charakters - Rechtsschutzgewähr als Rationalitätsverbürgung - Die Rationalität der verfassungsrechtlichen Verankerung - Die Rationalitätsmaximen und die zukünftige Rechtsetzungsorganisation - Gesamtergebnis - Literatur- und Sachverzeichnis

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