Minderheitenschutz und Demokratie

Minderheitenschutz und Demokratie
Beitr. d. 20. Fachtagung vom 6.-8. März 2002. Vorw., Inhaltsverzeichn. u. Zus.fass. in engl. Sprache
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Artikel-Nr:
9783428115723
Veröffentl:
2004
Seiten:
204
Autor:
Dieter Blumenwitz
Gewicht:
258 g
Format:
224x179x34 mm
Serie:
20, Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006-2012. 1996-2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.
Während der individuelle Minderheitenschutz heute weltweit weitgehend auf Zustimmung stößt, wird der kollektive Minderheitenschutz von vielen Staaten, auch in der westlichen Welt, abgelehnt. Individueller Minderheitenschutz ist im wesentlichen Schutz vor Diskriminierung aus ethnischen Gründen, aus Gründen von Herkunft, Abstammung oder Religion. Das reicht aber nicht aus, um ethnische Minderheiten, die in ihrer angestammten Heimat unter der Herrschaft eines ethnisch differenten Mehrheitsvolkes leben, in ihrer Existenz, in der Bewahrung ihrer kulturellen Besonderheiten und ihrer spezifischen Lebensformen zu schützen; dies gilt besonders für die Erhaltung der eigenen Sprache. Insoweit sind kollektive Rechte - Gruppenrechte - notwendig, die je nach den Besonderheiten von Kultur, Geschichte, Größe oder Siedlungsstruktur der Minderheit unterschiedlich sein und von minderheitensprachlichen Ortstafeln bis zur Territorialautonomie reichen können. Dieser gruppenspezifischen Ausprägung des Minderheitenschutzes wird immer wieder entgegengehalten, daß sie mit dem demokratischen Grundprinzip »one man - one vote« nicht vereinbar sei.

Die Autoren des vorliegenden Bandes treten dieser Fundamentalkritik eines effektiven Minderheitenschutzes nachdrücklich entgegen. Zwei Grundsatzreferate sind den historischen Grundlagen des Minderheitenschutzes sowie den in der wissenschaftlichen Literatur bisher kaum untersuchten verfassungstheoretischen Fragen des Verhältnisses von Minderheitenschutz und Demokratie gewidmet, während weitere Abhandlungen Einzelaspekte praktischer Umsetzung von Minderheitenschutzregelungen in demokratischen Systemen sowie spezifische Probleme einzelner Staaten behandeln.
Aus dem Inhalt:
D. Blumenwitz / G. H. Gornig / D. Murswiek, Nachruf auf Georg Brunner - D. Blumenwitz / G. H. Gornig / D. Murswiek, Nachruf auf Odo Ratza - C. Hillgruber, Minderheitenschutz und Volksbegriff in der ideengeschichtlichen Diskussion seit der Aufklärung - Abstract - D. Murswiek, Demokratie und Freiheit im multiethnischen Staat - Abstract - H. Kremser, Die Sonderstellung von Minderheiten im Wahlrecht zu nationalen Parlamenten - T. Modeen, Organisation von Minderheiten und innerorganisatorische Demokratie - Beispiel: Finnland - C. Pan, Die politische Organisation nationaler Minderheiten als Voraussetzung für eine demokratische Mitbestimmung - J. Hoschouer, Minderheitenschutz in den USA - J. Gonschior, Sprache, Kultur, Meinungsbildung und Information als Voraussetzungen der demokratischen Mitwirkung; an oberschlesischen Beispielen - M. Vlad, Minderheitenschutz und Demokratie in Rumänien. Aktuelle Entwicklung - E. Sßndor Szalay, Minderheit: ein permanentes Konfliktpotential? Ein Mythos aus mitteleuropäischer Sicht - Abstract - Die Autoren - Personenregister - Sachregister

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