Beschreibung:
Die Mängel, die den Vorschriften gegen erpresserischen Kindesraub ("Kidnapping") anhafteten (239a 1936, 239a 1953) und die Strafbarkeitslücken wie überzogene Strafbarkeiten zugleich produzierten, zeichnen auch die heutigen239a, 239b aus. Dieser Befund macht eine systematische Aufarbeitung erforderlich, die ohne Rückgriff auf die Instrumentarien der Rechtsfindung praeter legem nicht gelingen kann.
Markus Immel legt dar, daß die Unterteilung der Tatziele in Erpressung (239a I) und Nötigung (239b I) fehlgeht, was zur Annahme eines einheitlichen Delikts der Geiselnahme führt. Strafgrund dieses Delikts ist die Gefährdung des Lebens und Leibes des in fremder Hand befindlichen Opfers. Sie resultiert namentlich aus den psycho-physischen Belastungen, die eine zeitlich gestreckte Haft erfahrungsgemäß mit sich bringt. An diesen materiellen Vorgaben richtet der Autor die zur Lösung des konkreten Falles unterbreiteten Vorschläge aus. Eine eingehende Untersuchung der Rücktrittsvorschriften der239a IV, 239b II rundet die vorliegende Arbeit ab.
Inhaltsübersicht: 1. Kapitel: Die Entstehungsgeschichte der
239a, 239b: Das Gesetz gegen erpresserischen Kindesraub vom 22.06.1936 - Das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 04.08.1953 (Strafrechtsbereinigungsgesetz) - Die Reformentwürfe der Jahre 1962 und 1970 - Das Zwölfte Strafrechtsänderungsgesetz vom 16.12.1971 - Das Artikelgesetz vom 09.06.1989 - Das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26.01.1998 - Zusammenfassende Würdigung - Ausblick auf den weiteren Gang der Untersuchung - 2. Kapitel: Das Wesen der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1: Die Rechtsgüter der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1 - Die Deliktsnatur der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1 - Abschließende Bemerkungen zur Konkretisierung des Begriffs "Leibes"-Gefahr - 3. Kapitel: Das Verhältnis der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1 zu den Nötigungsdelikten des Besonderen Teils: Die Erforderlichkeit einer Harmonisierung der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1 mit den Nötigungsdelikten des Besonderen Teils ("Ob") - Die Instrumentarien zur Einschränkung der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1 ("Womit") - Die Kriterien zur Einschränkung der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1 ("Wie") - Abschließende Bemerkungen zum künftigen Recht - 4. Kapitel: Die Unrechtsmerkmale der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1: Die gemeinsamen Unrechtsmerkmale der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1 - Die besonderen Unrechtsmerkmale der einzelnen Modalitäten der
239a Abs. 1, 239b Abs. 1 - Versuch, Beteiligung, Konkurrenzen - 5. Kapitel: Der Rücktritt von der Vollendung nach den
239a Abs. 4, 239b Abs. 2: Die materielle Fundierung der
239a Abs. 4, 239b Abs. 2 - Die tatbestandlichen Voraussetzungen der
239a Abs. 4, 239b Abs. 2 - Die Rechtsfolgen der
239a Abs. 4, 239b Abs. 2 - Zusammenfassung der (wesentlichen) Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis