Die Verfassung des Freistaates Bayern, Kommentar

Die Verfassung des Freistaates Bayern, Kommentar
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Artikel-Nr:
9783415051782
Veröffentl:
2014
Seiten:
1430
Autor:
Andreas Funke
Gewicht:
1644 g
Format:
236x159x56 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Professor Dr. Max-Emanuel Geis ist Leiter der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Erlangen-Nürnberg.Heinz Huber, ehemaliger Extraordinarius an der Medizinischen Fakultät Innsbruck, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie und Professor für Innere Medizin/Onkologie am Wiener Allgemeinen Krankenhaus. Nach der Emeritierung 2001 Studium der Geschichtswissenschaften an der Universität Innsbruck.
Die Verfassung des Freistaates Bayern gehört zu den ältesten Verfassungen der Länder, sie ist Ausdruck eines lebendigen Föderalismus. Trotz des Vorrangs des Grundgesetzes und des Rechts der Europäischen Union genießt die Bayerische Verfassung weiterhin eine erhebliche Bedeutung in Rechtsprechung und Staatspraxis. Durch die Föderalismusreform hat die Eigenständigkeit der Länder zusätzliches Gewicht erhalten.
Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 15.11.2013 verkündet und ist am 01.01.2014 in Kraft getreten. Der Kommentar wurde anlässlich dieser Verfassungsänderung vollständig überarbeitet.
Das Buch knüpft inhaltlich an den bewährten und vielzitierten Kommentar von Dr. Theodor Meder an.
Die Neuauflage unter der Herausgeberschaft von Dr. Winfried Brechmann wurde von einem renommierten Autorenteam aus Wissenschaftlern, Richtern und Beamten der Staatsregierung bearbeitet. Sie haben sich in ihrem beruflichen Werdegang in besonderer Weise mit ihren jeweils zu kommentierenden Teilen befasst, sodass sie ihre fachliche Expertise ganz gezielt in die jeweilige Kommentierung einbringen konnten.
Die Erörterungen des Praxiskommentars orientieren sich in erster Linie an der Rechtsprechung des VerfGH. Ausführlich wurde auf die vorhandene Rechtsliteratur, die Rechtsprechung des BVerfG sowie die anderer Landesverfassungsgerichte eingegangen.

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