Beschreibung:
Die Gerichtsbarkeit der Vormoderne war von einer nahezu unuberschaubaren Vielzahl an Gerichten unterschiedlicher Herrschaftstrager und sozialer Gruppen gepragt. Wahrend mit der Rezeption des romischen Rechts und dem Einzug gelehrter Juristen die Rechtsprechung zunehmend professionalisiert und institutionalisiert wurde, entstanden auf Grund der Ausbildung herrschaftsbezogener Instanzenzuge in den Territorien und durch Universitatsneugrundungen zusatzlich neue Spruchkorper. Mit den Beitragen dieses Bandes werden inhaltliche und methodische Zugriffe diskutiert, die es ermoglichen, die vormoderne Gerichtsvielfalt systematisch zu analysieren und aus vergleichenden Betrachtungen verallgemeinerungsfahige Erkenntnisse zu gewinnen.
Die Gerichtsbarkeit der Vormoderne war von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl an Gerichten unterschiedlicher Herrschaftsträger und sozialer Gruppen geprägt. Während mit der Rezeption des römischen Rechts und dem Einzug gelehrter Juristen die Rechtsprechung zunehmend professionalisiert und institutionalisiert wurde, entstanden auf Grund der Ausbildung herrschaftsbezogener Instanzenzüge in den Territorien und durch Universitätsneugründungen zusätzlich neue Spruchkörper. Mit den Beiträgen dieses Bandes werden inhaltliche und methodische Zugriffe diskutiert, die es ermöglichen, die vormoderne Gerichtsvielfalt systematisch zu analysieren und aus vergleichenden Betrachtungen verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse zu gewinnen.