Unter der Linde und vor dem Kaiser

Unter der Linde und vor dem Kaiser
Neue Perspektiven auf Gerichtsvielfalt und Gerichtslandschaften im Heiligen Römischen Reich
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Artikel-Nr:
9783412517205
Veröffentl:
2019
Seiten:
320
Autor:
Josef Bongartz
Gewicht:
650 g
Format:
232x164x27 mm
Serie:
73, Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Anja Amend-Traut ist Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Würzburg.Hendrik Baumbach ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Mittelalterliche Geschichte der Philipps-Universität Marburg und koordiniert das Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden.Josef Bongartz ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Würzburg.Alexander Denzler ist Habilitand der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.Ellen Franke ist Rechtshistorikerin und wissenschaftliche Geschäftsführerin der Historischen Kommission zu Berlin e.V. Forschungsschwerpunkte: Rechts- und Verfassungsgeschichte des Alten Reiches, Historische Kriminalitätsforschung der Frühen Neuzeit, berlin-brandenburgische Rechts- und Landesgeschichte sowie Historische Kartographie.Alexander Krey wurde mit der Studie an der Universität Frankfurt am Main promoviert.Peter Oestmann ist Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.Stefan Stodolkowitz ist Richter am Landgericht Lüneburg und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof Karlsruhe.Dietmar Willoweit ist Prof. em. Dr. iur. für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Kirchengeschichte an der Universität Würzburg sowie ehemaliger Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.Anja Amend-Traut ist Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Würzburg.
Die Gerichtsbarkeit der Vormoderne war von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl an Gerichten unterschiedlicher Herrschaftsträger und sozialer Gruppen geprägt. Während mit der Rezeption des römischen Rechts und dem Einzug gelehrter Juristen die Rechtsprechung zunehmend professionalisiert und institutionalisiert wurde, entstanden auf Grund der Ausbildung herrschaftsbezogener Instanzenzüge in den Territorien und durch Universitätsneugründungen zusätzlich neue Spruchkörper. Mit den Beiträgen dieses Bandes werden inhaltliche und methodische Zugriffe diskutiert, die es ermöglichen, die vormoderne Gerichtsvielfalt systematisch zu analysieren und aus vergleichenden Betrachtungen verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse zu gewinnen.
Die Gerichtsbarkeit der Vormoderne war von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl an Gerichten unterschiedlicher Herrschaftsträger und sozialer Gruppen geprägt. Während mit Einzug gelehrter Juristen die Rechtsprechung zunehmend professionalisiert und institutionalisiert wurde, entstanden auf Grund der Ausbildung herrschaftsbezogener Instanzenzüge in den Territorien und durch Universitätsneugründungen zusätzlich neue Spruchkörper. Mit den Beiträgen dieses Bandes werden inhaltliche und methodische Zugriffe diskutiert, die es ermöglichen, die vormoderne Gerichtsvielfalt systematisch zu analysieren und aus vergleichenden Betrachtungen verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse zu gewinnen.Bunte Vielfalt der Rechte und Gerichtsbarkeiten in der Frühen Neuzeit
Die Gerichtsbarkeit der Vormoderne war von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl an Gerichten unterschiedlicher Herrschaftsträger und sozialer Gruppen geprägt. Während mit Einzug gelehrter Juristen die Rechtsprechung zunehmend professionalisiert und institutionalisiert wurde, entstanden auf Grund der Ausbildung herrschaftsbezogener Instanzenzüge in den Territorien und durch Universitätsneugründungen zusätzlich neue Spruchkörper. Mit den Beiträgen dieses Bandes werden inhaltliche und methodische Zugriffe diskutiert, die es ermöglichen, die vormoderne Gerichtsvielfalt systematisch zu analysieren und aus vergleichenden Betrachtungen verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse zu gewinnen.

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