Inklusion - Exklusion

Inklusion - Exklusion
Funktion und Formen des Rechts in der spätmittelalterlichen Stadt. Das Beispiel Köln. Habilitationsschrift
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Artikel-Nr:
9783412511654
Veröffentl:
2018
Seiten:
439
Autor:
Franz-Josef Arlinghaus
Gewicht:
840 g
Format:
234x167x32 mm
Serie:
48, Norm und Struktur
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Das Gerichtswesen der spätmittelalterlichen Stadt erscheint in vieler Hinsicht rätselhaft: Trotz reger Bautätigkeit tagten die Gerichte zumeist im Freien; wenngleich die Kommunen schon früh eine elaborierte Schriftlichkeit nutzten, fand das Prozessgeschehen meist mündlich statt, und obwohl der Rat nicht selten promovierte Juristen als Schreiber in Dienst nahm, urteilten an seinen Gerichten ausschließlich Laien. Das Buch unternimmt den Versuch, diese und andere Phänomene zu plausibilisieren, indem es sie auf die Leitunterscheidung von Zugehörigkeit und Nicht-Zugehörigkeit zurückführt. Als empirische Grundlage dient das umfangreiche Quellenmaterial der Stadt Köln, dass zur Zeit der Abfassung der Studie noch verfügbar war.
Das Gerichtswesen der spätmittelalterlichen Stadt erscheint in vieler Hinsicht rätselhaft: Trotz reger Bautätigkeit tagten die Gerichte zumeist im Freien; wenngleich die Kommunen schon früh eine elaborierte Schriftlichkeit nutzten, fand das Prozessgeschehen meist mündlich statt, und obwohl der Rat nicht selten promovierte Juristen als Schreiber in Dienst nahm, urteilten an seinen Gerichten ausschließlich Laien. Das Buch unternimmt den Versuch, diese und andere Phänomene zu plausibilisieren, indem es sie auf die Leitunterscheidung von Zugehörigkeit und Nicht-Zugehörigkeit zurückführt. Als empirische Grundlage dient das umfangreiche Quellenmaterial der Stadt Köln, dass zur Zeit der Abfassung der Studie noch verfügbar war.
Das Gerichtswesen der spätmittelalterlichen Stadt erscheint in vieler Hinsicht rätselhaft: Trotz reger Bautätigkeit tagten die Gerichte zumeist im Freien; wenngleich die Kommunen schon früh eine elaborierte Schriftlichkeit nutzten, fand das Prozessgeschehen meist mündlich statt, und obwohl der Rat nicht selten promovierte Juristen als Schreiber in Dienst nahm, urteilten an seinen Gerichten ausschließlich Laien. Das Buch unternimmt den Versuch, diese und andere Phänomene zu plausibilisieren, indem es sie auf die Leitunterscheidung von Zugehörigkeit und Nicht-Zugehörigkeit zurückführt. Als empirische Grundlage dient das umfangreiche Quellenmaterial der Stadt Köln, dass zur Zeit der Abfassung der Studie noch verfügbar war.

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