Gerichtslandschaft Altes Reich

Gerichtslandschaft Altes Reich
Höchste Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung.. Beitr. einer Nachwuchstagung d. Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit
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Artikel-Nr:
9783412103064
Veröffentl:
2007
Seiten:
172
Autor:
Anja Amend-Traut
Gewicht:
430 g
Format:
236x160x18 mm
Serie:
Band 052, Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Anja Amend-Traut ist Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Würzburg.Eva Ortlieb ist Universitätsassistentin am Arbeitsbereich Geschichte der Frühen Neuzeit des Instituts für Geschichte der Universität Graz.Steffen Wunderlich wurde mit vorliegender Studie an der Universität Leipzig promoviert.Prof. Dr. Matthias Schnettger ist Universitätsprofessor am Historischen Seminar der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Er ist Spezialist für die Geschichte des Alten Reichs und des frühneuzeitlichen Italien. Seine besonderen Interessen gelten der Dynastiengeschichte und den italienisch-deutschen Transferprozessen.Volker Friedrich Drecktrah arbeitet als Rechtsanwalt in Bremen.Christian Wieland ist Wissenschaftlicher Assistent am Historischen Seminar der Universität Freiburg.Anja Amend-Traut ist Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Würzburg.Anette Baumann ist Leiterin der Forschungsstelle der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. in Wetzlar.Stephan Wendehorst ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Simon-Dubnow-Instituts für jüdische Geschichte und Kultur e.V. in Leipzig.Prof. Dr. Siegrid Westphal ist Inhaberin des Lehrstuhls für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Osnabrück sowie Direktorin des Forschungszentrums Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit.
Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.

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