Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung Bd. 1: §§ 1-150 StPO

Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung  Bd. 1: §§ 1-150 StPO
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Artikel-Nr:
9783406767715
Veröffentl:
2022
Seiten:
2947
Autor:
Hans Kudlich
Gewicht:
2147 g
Format:
240x120x70 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Zum GesamtwerkDer Großkommentar, angelegt auf vier Bände mit einem Gesamtumfang von rund 8.900 Seiten, erläutert die Strafprozessordnung wissenschaftlich fundiert und zugleich mit präzisem Blick auf die Bedürfnisse der Praxis. Band 4 wird darüber hinaus Kommentierungen weiterer strafverfahrensrechtlich relevanter Vorschriften enthalten, etwa des GVG, EGGVG, der EMRK und des Strafverfolgungs-Entschädigungsgesetzes.Der einheitliche systematische Aufbau aller Einzelkommentierungen gewährleistet hervorragende Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Werkes. Die neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend ausgewertet. Wo keine gesicherte Judikatur vorhanden ist, bietet das Werk praxisnahe eigene Lösungsvorschläge.Vorteile auf einen Blick
  • praxisgerecht und zugleich wissenschaftlich vertieft
  • übersichtlich und hervorragend lesbar
  • mit praktikablen Lösungsvorschlägen auch bei noch nicht gefestigter Rechtsprechung
Zu Band 1Band 1 umfasst die Kommentierung der1-150 StPO. Den Erläuterungen vorangestellt ist eine instruktive Einführung, die über Wesen und Ziel des Strafprozesses, die Verfahrensgrundsätze und Prozessvoraussetzungen, über Ablauf und Struktur des Strafverfahrens sowie über die internationalen Dimensionen der Materie informiert. Neben den umfangreichen Erläuterungen zum Zeugenbeweis (48-71 StPO) bildet einen weiteren Schwerpunkt die Kommentierung zu Beschlagnahme, Überwachung und Durchsuchung (94-111p StPO) mit umfassender Auswertung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Telekommunikationsüberwachung. Entsprechend ihrer hohen praktischen Bedeutung wurde darüber hinaus auf eine detaillierte und vertiefte Darstellung des Themenbereichs Sachverständige und Augenschein (72-93 StPO) besonderer Wert gelegt.ZielgruppeFür alle Strafrechtlerinnen und Strafrechtler in Anwaltschaft, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft.

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