Die Besteuerung der öffentlichen Hand

Die Besteuerung der öffentlichen Hand
Verwaltungs- und Steuerrecht der öffentlichen Unternehmen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
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Artikel-Nr:
9783406699412
Veröffentl:
2017
Seiten:
2638
Autor:
Jürgen W. Hidien
Gewicht:
1577 g
Format:
231x165x59 mm
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Bereits angekündigt u.d.T.: Die öffentliche Hand im Steuerrecht
Zum WerkDie öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung).Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird nun in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen.Das Werk stellt insbesondere die einzelsteuerlichen Grundlagen der Besteuerung der öffentlichen Hand dar und bietet eine grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebieten. Daneben wird die Besteuerung unterschiedlichster staatlicher Einrichtungen umfassend und praxisorientiert behandelt, z.B. von kommunalen Verkehrsbetrieben, Entsorgungsbetrieben, Friedhöfen, Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaft, Parkraumbewirtschaftung, Sparkassen, Hochschulen und Rundfunkanstalten.Dabei finden insbesondere die Aspekte der Körperschaftsteuer, der deutschen und europäischen Umsatzsteuer unter Berücksichtigung des neuen 2b UStG, der Gewerbesteuer, des Bilanzsteuerrechts, der Grund- und Grunderwerbsteuer und des sonstigen Abgabenrechts Beachtung.Das Werk deckt umfassend die Themenfelder der Öffentlichen Hand als Wirtschafts- und Steuersubjekt, der Unternehmensformen und der Rechtsformwahl bis hin zu Public Private Partnership, tax compliance und der Konkurrentenklage ab.Vorteile auf einen Blick- systematische Darstellung der Besteuerung verschiedener kommunaler Unternehmen und Betätigungen- umfangreiche, grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebieten- anwendungs- und praxisorientiertZielgruppeFür Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Bereits angekündigt u.d.T.: Die öffentliche Hand im Steuerrecht

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