Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) Bilanzrecht (BilR) §§ 238-342e

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB) Bilanzrecht (BilR) §§ 238-342e

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Artikel-Nr:
9783406610240
Veröffentl:
2012
Seiten:
2499
Autor:
Karsten Schmidt
Gewicht:
2122 g
Format:
246x167x66 mm
Serientitel:
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB), 4
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Karsten Schmidt, in Praxis und Wissenschaft seit Jahrzehnten bekannt, ist Inhaber des Unternehmensrechtslehrstuhls an der Bucerius Law School in Hamburg. Neben zahlreichen Kommentierungen im Bürgerlichen Recht, Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Insolvenzrecht ragen seine Grundlagenwerke "Handelsrecht" und "Gesellschaftsrecht" durch ihren anhaltenden Einfluss auf die Fortentwicklung dieser Gebiete heraus.
Vorteile auf einen Blick
- Bilanzrecht mit wissenschaftlicher Durchdringung
- BilMoG berücksichtigt
Zu Band 4
- Das Bilanzrecht war in den vergangenen Jahren zahlreichen gesetzlichen Änderungen unterworfen. Beispielhaft sei hier nur das BilMoG (Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts) genannt mit seinen Änderungen im Bereich der Publizitätspflichten sowie der steuerlichen Rechnungslegung (Prinzip der Maßgeblichkeit, umgekehrte Maßgeblichkeit, Schwellenwerte) sowie den zahlreichen Änderungen im Bereich des handelsrechtlichen Einzelabschlusses (Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung, Geschäfts- und Firmenwert, Saldierungsvorschriften, Wahlrecht zum Ansatz der Entwicklungskosten, rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot, Änderungen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen und Verbindlichkeiten u.a.m.) und des handelsrechtlichen Konzernabschlusses.
- Die Kommentierung zeigt ferner die Abweichungen zwischen Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS auf und bezieht die internationalen Regeln auch bei der Auslegung der nationalen Vorschriften ein.
Umfassend ausgewertet ist schließlich die Rechtsprechung des BFH.
Zu den Autoren von Band 4
Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser, Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Walther Busse v. Colbe, Prof. Dr. Dr. h. c. Werner F. Ebke, Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher, Prof. Dr. Thomas M. Fischer, Prof. Dr. Rolf Uwe Fülbier, Prof. Dr. Axel Haller, RA Dr. Jochen Haußer, Prof. Dr. Michael Hommel, Prof. Dr. Knut Werner Lange, Prof. Dr. Boris Paal; Prof. Dr. Bernhard Pellens, Prof. Dr. Dieter Pfaff, PD Dr. Dörte Poelzig; RA Dr. Dietrich Quedenfeld, Prof. Dr. Günter Reiner, WP/StB Günter Spanier.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Verbände, Wissenschaftler und Bibliotheken.
Der Kommentar wird nach den Büchern des HGB gegliedert und in voraussichtlich 7 Teilbänden erscheinen. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das istvor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z.B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall - geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und liefert umfassende Information.
Der Kommentar orientiert sich in der Darstellung am Münchener Kommentar zum BGB.
Als Herausgeber des Gesamtwerkes garantiert Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, als Bandredakteur von Band 4 Prof. Dr. Werner Ebke für hohe fachliche Qualität.
Das Bilanzrecht war in den vergangenen Jahren zahlreichen gesetzlichen Änderungen unterworfen. Beispielhaft genannt seien hier nur das Bilanzkontrollgesetz, mit dem die Prüfstelle für Rechnungslegung geschaffen wurde, das Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz, das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sowie das Gesetz über elektronische Handelsregister (EHUG) mit seinen einschneidenden Änderungen im Abschnitt über die Offenlegung.
Besonders hinzuweisen ist ferner auf das Bilanzrechtsreformgesetz mit seinen Auswirkungen auf das Bilanzrecht des HGB nach der Einführung der internationalen Rechnungslegungsstandards. Die Kommentierung zeigt die Abweichungen zwischen Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS auf und bezieht die internationalen Regeln auch bei der Auslegung der nationalen Vorschriften ein.
Umfassend ausgewertet ist schließlich die Rechtsprechung des BFH.

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