Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs
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Artikel-Nr:
9783161544477
Veröffentl:
2016
Seiten:
767
Autor:
Reinhard Bork
Gewicht:
1342 g
Format:
238x170x50 mm
Serie:
Lehrbuch zum Privatrecht
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Prof. Dr. Reinhard Bork ist Geschäftsführender Direktor des Seminars für Zivilprozess- und allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg. Er war nebenamtlich sechs Jahre als Richter am OLG Hamburg tätig. Er ist durch zahlreiche insolvenzrechtliche Veröffentlichungen ausgewiesen.
Reinhard Bork stellt in seinem Lehrbuch die grundlegenden Institutionen des Bürgerlichen Rechts dar. Es soll sowohl den Einstieg in das Bürgerliche Recht ermöglichen als auch Fortgeschrittenen und Praktikern auf dem Gebiet des Allgemeinen Teils des BGB als Nachschlagewerk dienen.Für die 4. Auflage wurde das gesamte Buch gründlich überarbeitet und insbesondere die seit der letzten Auflage erschienene Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet. Außerdem erforderte die Berücksichtigung der Verbraucherrechterichtlinie erhebliche Veränderungen."Bork schafft es wie kein anderer ein fachlich hochkarätiges Lehrbuch zu schreiben, und dabei den Boden der Tatsachen nicht zu vergessen.ElbeLaw.de (04/2011)"[.] der von Bork verfasste AT besticht von Anfang bis Ende durch seine prägnante und strukturierte Darstellung sowie durch sprachliche Klarheit." Dirk Olzen JURA - Juristische Ausbildung - 2011, 275"Klar strukturiert und sprachlich prägnant schweift er nie vom vorgegebenen Pfad ab, sondern erfüllt das abstrakte Thema mit Leben. Einmal durchgearbeitet, ist der Grundstein für überdurchschnittliche Noten im Zivilrecht gelegt." Mirko Laudon JuraBiblio.de - jurabiblio.de/2011/09/bork-allgemeiner-teil-des-bgb.html (09/2011)"Ein auffallend positiver Punkt ist damit die sehr gut gelungene Darstellung der Zusammenhänge der verschiedenendes Bürgerlichen Gesetzbuches. Es werden so nicht nur die Inhalte und Diskussionen gezeigt, sondern es wird ein umfassendes Verständnis beim Leser erzeugt. Es wird ein Bezug zu anderen Teilen des BGB geschaffen, der entweder später im Studium oder für Fortgeschrittene Verbindungen offenlegt wie in sonst kaum einem Buch." Matthias Gebhardt studjur-online.de - studjur-online.de/stud_rl/studium/stud_lit_0511.lasso (05/2011)

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