Unkörperliche Güter im Zivilrecht

Unkörperliche Güter im Zivilrecht
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Artikel-Nr:
9783161507847
Veröffentl:
2011
Seiten:
292
Autor:
Matthias Lehmann
Gewicht:
456 g
Format:
230x184x34 mm
Serie:
Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht GEuWR
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

ist Direktor des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.ist Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bayreuth und Präsident der Universität Bayreuth.Herbert Zech ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Technik- und IT-Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Direktor am Weizenbaum-Instituts für die vernetzte Gesellschaft.
Unkörperliche, das heißt sinnlich nicht wahrnehmbare Güter bestimmen zunehmend unsere Welt. Zu ihnen zählen nicht nur die klassischen Immaterialgüter, wie etwa patentierbare Erfindungen oder urheberrechtlich schutzfähige Werke, sondern auch Energie, Informationen in Form von Daten oder Software und nicht zuletzt verkehrsfähige Forderungen in Gestalt entmaterialisierter Finanzmarktprodukte. Das BGB kennt als Gegenstand einer umfassenden rechtlichen Zuweisung nur körperliche Güter, die als Sachen im Eigentum ihres Inhabers stehen. Unkörperliche Güter werden zum Teil durch andere zivilrechtliche Normen wie etwa das Recht des geistigen Eigentums (Immaterialgüterrecht) zugeordnet, zum Teil bleibt ihre Zuordnung aber auch ungeregelt. Das Recht der unkörperlichen Güter ist damit mehr als das klassische Immaterialgüterrecht. Was fehlt, ist ein übergreifender Ansatz, der die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen unkörperlichen Güter ausleuchtet und auf dessen Grundlage sich möglicherweise ein konsistentes dogmatisches Konzept entwickeln lässt. Er muss über die Grenzen des geltenden deutschen Rechts hinausgehen, insbesondere die europäische Perspektive berücksichtigen, und sollte auch aktuellen Entwicklungen, die zur Entstehung neuer unkörperlicher Güter wie beispielsweise virtueller Gegenstände führen, Rechnung tragen. Die Autoren der Beiträge dieses Bandes gehen erste Schritte auf dem langen Weg zur Konstruktion eines solchen Konzepts. Dabei zeigen sie mögliche Bausteine ebenso wie potentielle Sollbruchstellen auf.

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