Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück.
In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.
Vor der Reform des Schuldrechts war das Recht zum Schutz vor unangemessenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Arbeitsverträge nicht anwendbar. Ein Ziel der Schuldrechtsmodernisierung war es, das Schutzniveau des Arbeitsrechts auf das Niveau des allgemeinen Privatrechts anzuheben. Nun unterliegen auch Arbeitsverträge einer Inhaltskontrolle nach dem Maßstab des AGB-Rechts. Allerdings sind bei der Anwendung der ABG-Vorschriften auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.
I. Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen
1.
310 Abs. 4 BGB als gesetzliche Grundlage der Inhaltskontrolle
2. Anwendungsbereich: Formulararbeitsverträge und Verbraucherverträge (
305 Abs. 1; 310 Abs. 3 BGB)
3. Exkurs: Verbraucherschutz für Arbeitnehmer außerhalb des AGB-Rechts -
312 BGB
II. Inhaltskontrolle typischer Klauseln
1. Ausschlussfristen
2. Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen
3. Widerrufsvorbehalte für übertarifliche Lohnbestandteile
4. Andere Flexibilisierungsklauseln
III. Zusammenfassung