Ἡ Πεῖρα – Die Peira

Ἡ Πεῖρα – Die Peira
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Ein juristisches Lehrbuch des 11. Jahrhunderts aus Konstantinopel – Text, Übersetzung, Kommentar, Glossar
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240,00 €*

Artikel-Nr:
9783110793222
Veröffentl:
2022
Seiten:
1287
Autor:
Dieter Simon
Serie:
4, ISSN Forschungen zur byzantinischen Rechtsgeschichte – Neue Folge
eBook Typ:
PDF
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
Adobe DRM [Hard-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Die Reihe „Forschungen zur byzantinischen Rechtsgeschichte" widmet sich der Überlieferung des byzantinischen Rechts mit dem Ziel, die Ergebnisse dieser Untersuchungen im Rahmen kritischer Editionen wie auch Monographien und Sammelbänden zu dokumentieren. Damit soll zugleich der mediävistischen Historiographie ein grundlegendes Hilfsmittel für eine erstrebte materielle Geschichte des byzantinischen Rechts bereitgestellt werden.

Die Peira ist das einzige byzantinische Rechtsbuch, welches uns Informationen über die Praxis des kaiserlichen Gerichts im Konstantinopel der mittelbyzantinischen Zeit liefert. Verfasst wurde der als Lehrbuch konzipierte Text von einem Mitarbeiter des berühmten Richters Eustathios Rhomaios. Nach dessen Tod exzerpierte der nicht näher bekannte Autor aus den Urteilen und Gutachten des Richters einzelne Sentenzen, referierte Argumente, zitierte Gesetze und erzählte Fälle. Die Arbeit war sowohl für als Richter oder als Advokaten praktizierende Juristen, als auch für den Rechtsunterricht vorgesehen. Das Lehrbuch war beliebt und wurde noch im 14. Jhdt. benutzt. Die Peira gibt uns die Möglichkeit einen Blick auf die Privatrechtsverhältnisse und auf die Straftaten in der byzantinischen Adelsgesellschaft des 11. Jahrhunderts zu werfen. Erstmalig 1856 von Zachariä von Lingenthal aus der einzigen Handschrift, dem Laurentianus LXXX. 6, herausgegeben, entstand wegen der zahlreichen Mängel dieser Ausgabe alsbald der Wunsch nach einer kritischen Neuedition. Diese wird hier vorgelegt. Der Text ist ins Deutsche übersetzt und durch eine rechtshistorische Kommentierung, ein Glossar und ausführliche Indizes auch für den Nichtjuristen erschlossen.

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