Nachtrag

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260,00 €*

Artikel-Nr:
9783110370669
Veröffentl:
2014
Seiten:
657
Autor:
Volker Erb
eBook Typ:
EPUB
eBook Format:
Reflowable
Kopierschutz:
Adobe DRM [Hard-DRM]
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:

Der erste Band dieser 26. Auflage ist im Dezember 2006 (Stand der Bearbeitung: Juli 2006) erschienen. In der Folgezeit traten zahlreiche Gesetze zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes in Kraft. Ein erheblicher Teil dieser Änderungen konnte in die Kommentierung der jeweils betroffenen Vorschrift im Hauptwerk einbezogen werden. Der Nachtrag beschränkt sich daher im Wesentlichen auf die Kommentierung der Änderungen, die nicht im Hauptwerk kommentiert sind.

Der Löwe-Rosenberg ist der älteste deutschsprachige juristische Kommentar; die erste Auflage stammt aus dem Jahre 1879; erläutert auch in der 26. Auflage wieder vollständig die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der MRK und des IPBPR; enthält die umfassendste und grundlegendste Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts; er gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen ist vollständig dargestellt, und Wege zur Lösung werden aufgezeigt; ist als Großkommentar der Praxis angelegt. Bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf den Praxisbezug und die Tauglichkeit in der Praxis geachtet.

Für die 26. Auflage konnten wieder erstklassige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterungen stehen.

Der erste Band dieser 26. Auflage ist im Dezember 2006 (Stand der Bearbeitung: Juli 2006) erschienen. In der Folgezeit traten zahlreiche Gesetze zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes in Kraft. Ein erheblicher Teil dieser Änderungen konnte in die Kommentierung der jeweils betroffenen Vorschrift im Hauptwerk einbezogen werden. Der Nachtrag beschränkt sich daher im Wesentlichen auf die Kommentierung der Änderungen, die nicht im Hauptwerk kommentiert sind.

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