Beschreibung:
Die vorliegende Schrift wendet sich sprachgeschichtlichen Studien zu den ursprünglich bedeutungsgleichen Wörtern Dom und Dam(m) zu und führt diese im Unterschied zu mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ethymologien auf die in der germanischen Sprachenfamilie wurzelnden Begriffe dom und dam(m) zurück, die als Rechtsbegriffe für Herrschaftsbereich, Urteil, Gericht, Gesetz, Regel, Kanon zu deuten sind.
In ähnlicher Weise werden auch die Wörter trecht und drecht in germanische Zeit zurück geführt und hier mit dem Rechtsbegriff Trachte als einem Eigentumsbeweis verbunden, der sich in Umzügen und Prozessionen äusserte.
Der Autor der Schrift Karl Bernemann (Jg. 1926) stützt sich als Jurist und langjähriger Vorsitzender Richter des Landesarbeitsgerichtes von NRW einerseits auf Anregungen seines juristischen Lehrers Prof. Dr. Nottarp, Würzburg, wie auch auf eigene sprachgeschichtliche Interessen, die ihn seit seiner Studienzeit begleiteten.